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   BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65   

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BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65 (https://dejure.org/1969,7165)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1969 - V ZR 164/65 (https://dejure.org/1969,7165)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - V ZR 164/65 (https://dejure.org/1969,7165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins - Anforderungen an die Auslegung eines Hoffolgezeugnisses - Voraussetzungen für das Herrenloswerden eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 381
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1955 - V ZR 75/54

    "Erdöl"-Urteil

    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Das gleiche gilt für die Frage, ob das Erdöl nicht durch die Einführung des Staatsvorbehalts herrenlos geworden ist, wie es die bergbaufreien Mineralien sind (vgl. BGHZ 19, 209, 225 [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54]; "Begründung" der Erdölverordnung ZBergR 75, 367, 368; Wöhrmann RdL 1963, 110, 111 f mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht Bergmann RdL 1964, 324, 325).

    Wie der Senat in seinem in BGHZ 19, 209, 225 [BGH 02.12.1955 - V ZR 75/54] veröffentlichten Urteil ferner ausgeführt hat, erlosch zwar mit dem Inkrafttreten der Erdölverordnung das Recht des Grundeigentümers zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl (§ 3 Abs. 1); diese Regelung hat der hier Platz greifende Absatz 2 des § 3 aber insofern abgeändert, als Ausbeutungsverträge unberührt bleiben, die der Grundeigentümer vor dem Erlöschen seines Rechts abgeschlossen hat; das Recht des Grundeigentümers setzt sich dann in der Hand des Ausbeutungsberechtigten fort; das Erlöschen jenes Rechts ist bis zur Beendigung des Ausbeutungsvertrags gehemmt (vgl. Busse, Glückauf 1957, 842).

  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 208/61
    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Die Ausführungen des Berufungsrichters lassen jedenfalls im Ergebnis keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 2038 Rdn. 8; Erman, BGB 4. Aufl. § 2038 Anm. 8; ferner Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1963 - V ZR 208/61, LM BGB § 2042 Nr. 4).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Daß nach dieser Vorschrift Bodenbestandteile, über die der Erblasser (Hofeigentümer) einen Abbauvertrag mit einem Unternehmer noch nicht geschlossen hatte, das Verlangen nach einem Zuschlag rechtfertigen, kann nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung (vgl. BGHZ 25, 287, 291, 292) [BGH 08.10.1957 - V BLw 8/57]nicht zweifelhaft sein.
  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64

    Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Auch die Pachtzinsen aus einem über Hofgrundstücke geschlossenen Pachtvertrag - einem solchen ähnelt der vom Erblasser geschlossene Erdölabbauvertrag (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. November 1965 - V ZR 95/64, NJW 1966, 105) - gehören - wie früher unter der Geltung des Reichserbhofgesetzes (vgl. Vogels, REG 4. Aufl. § 33 II 1) - grundsätzlich zum hoffreien Vermögen (vgl. Lange/Wulff a.a.O. § 3 a Anm. 49; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht 2. Aufl. § 2 Rdn. 42).
  • BGH, 17.03.1966 - V BLw 42/65

    Aktien als Bestandteile eines Hofes

    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Der Zins ist insbesondere kein - den in § 2 Buchst b HöfeO genannten Rechten - "ähnliches" Recht; er dient nicht dem Hofe (vgl. BGHZ 45, 196 ff; Wöhrmann a.a.O. S. 111).
  • RG, 19.04.1906 - V 528/05

    Bestandteil eines Grundstücks.

    Auszug aus BGH, 31.01.1969 - V ZR 164/65
    Unter Hinweis auf die in RGZ 63, 171 veröffentlichte Entscheidung des Reichsgerichts führt die Revision jedoch aus, Erdöl bilde nach der Verkehrsanschauung, zumindest aber bei natürlicher Betrachtungsweise - wie die Kohle, im Gegensatz zum Grundwasser - mit der Muttererde eine Sacheinheit und sei als deren Bestandteil im Sinne der §§ 93, 94 BGB anzusehen.
  • BGH, 04.07.2002 - BLw 7/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Mit seiner hiervon abweichenden Entscheidung setze sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu dem Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm, AgrarR 1988, 21, und zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1969, V ZR 164/65, MDR 1969, 381.

    Vielmehr geht es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AgrarR 1988, 21) um den Erlös aus einem Sandabbauvertrag und in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 1969, 381) um den Erlös aus einem Erdölabbauvertrag.

  • BGH, 19.07.1991 - BLw 17/90

    Nachabfindungsanspruch aufgrund Zahlung einer Brandversicherungssumme

    Die vom Bundesgerichtshof schon früher (vgl. Urt. v. 31. Januar 1969, V ZR 164/65, LM HöfeO § 2 Nr. 5 Bl. 2 R; BGHZ 59, 220, 224) [BGH 14.07.1972 - V ZR 124/70] im Hinblick auf den Verkauf von Hofgrundstücken und die Verwertung von Bodenschätzen zu den §§ 2 und 3 HöfeO aufgestellten Rechtssätze (kein Surrogationsprinzip, keine Einbeziehung der Erlöse in die Betriebsmittel durch einfache Verwendungsbestimmung des Eigentümers) müssen im Hinblick auf Forderungen aus der für das Hofvermögen eingegangenen Sachversicherung entsprechend gelten.
  • BFH, 16.12.1982 - IV R 200/79

    Mineralölvorkommen - Grundeigentümermineralien - Betriebsvermögen - Landwirt -

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage im Urteil vom 31. Januar 1969 V ZR 164/65 zwar aufgeworfen aber offengelassen (vgl. Information L 1969, 93).
  • BGH, 29.09.1969 - III ZR 239/68

    Berechnung des Förderzinses für Erdöl - Absetzen von Manipulationskosten -

    Hinzu kommt für die vorliegende Sache, daß die Beklagte - wie das Berufungsurteil mit tatbestandsmäßiger Wirkung festhält - die Üblichkeit der von ihr beanspruchten Förderzinsberechnung nur im Verhältnis zum Grundeigentümer oder zum Staat behauptet, wo der Gedanke an ein pachtähnliches Verhältnis naheliegt (vgl. BGH Urteil vom 31. Januar 1969 - V ZR 164/65 - für das Nachschlagewerk bestimmt), während hier der Förderzins die Punktion eines Kaufpreises hat.
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 237/65

    Abschluss eines Abbauvertrags - Recht auf Bohrungen, Schürfungen und Aneignung

    Der Senat kann insoweit dahingestellt lassen, ob der Gumpel-Vertrag einem Kaufvertrag oder ob er einem Pachtvertrag ähnelt - was die Rechtsprechung für derartige Abbauverträge regelmäßig annimmt (BGH Urteil vom 31. Januar 1969 - V ZR 164/65 - für das Nachschlagewerk bestimmt; vgl. BGH NJW 1966, 105).
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